Messkonzept verstehen
Zähler, Ladepunkte, Backenddaten, Nutzerzuordnung und Abrechnungslogik werden technisch nachvollzogen.
Recklinghausen, Dortmund, Ruhrgebiet, NRW

Zähler, Ladepunkte, Backenddaten, Nutzerzuordnung und Abrechnungslogik werden technisch nachvollzogen.
Unplausible Werte, Lücken, Rundungen, Zuordnungsfehler oder Dokumentationsdefizite werden benannt.
Die technische Einordnung schafft eine Grundlage für Klärung mit Betreiber, Verwaltung, Anbieter oder anwaltlicher Beratung.
Bei Rechnungen und Angeboten wird nicht der Vertrag ausgelegt, sondern der technische Leistungsumfang plausibilisiert: Mengen, Material, Nachträge und Wiederherstellungsweg.
Die Preise sollen vor der Kontaktaufnahme einordnen, ob eine Aktenprüfung genügt oder ob ein individueller Gutachtenumfang sinnvoller ist. Im Portal werden Kundentyp, Fachbereich, Leistungsumfang und Zahlungsweg vor der Beauftragung sichtbar zusammengeführt.
Die technische Frage wird nicht für alle Auftraggeber gleich formuliert. Entscheidend sind Unterlagenlage, Frist, Entscheidungszweck und wer das Ergebnis später nutzen muss.
Je nach Unterlagenlage und Ziel muss nicht sofort ein Vollgutachten entstehen. Der passende Umfang wird nach Fragestellung, Dringlichkeit und Beweisbedarf gewählt.
Dieses Leistungsprodukt konzentriert sich auf die fachliche Plausibilität. Es schafft eine belastbare technische Grundlage für Gespräch, Regulierung, Projektklärung oder anwaltliche Weiterbearbeitung.
Anonymisierter Musteraufbau ohne echte Kundendaten. So wird sichtbar, welche Art von Ergebnis nach Sichtung und Beauftragung entstehen kann.
Prüfbare Positionen
Mengen, Material, Leistungsumfang, Nachtrag, Reparaturweg und Dokumentation.
Einordnung
Plausibel, erklärungsbedürftig, nicht belegt oder rechtlich zu klären.
Ergebnis
Stellungnahme, Aktenprüfung oder Gutachten als Grundlage für Gespräch, Regulierung oder Streitfall.
Mengen, Material, Leistungsumfang, Nachträge, Wiederherstellungsweg und Mangelbezug können fachlich plausibilisiert werden.
Vergütungspflicht, Vertragsauslegung, Fristen, Anspruchshöhe und Zahlungsansprüche sind rechtlich zu prüfen.
Angebot, Rechnung, Aufmaß, Fotos, Bautagebuch, Prüfprotokolle, Mängelliste und Schriftverkehr.
Ja. Der angebotene Austauschumfang und die technische Erforderlichkeit können mit Schadenbild und Befund abgeglichen werden.