Leistungsumfang prüfen
Angebotspositionen werden mit Fotos, Plänen, Bestand, gewünschter Nutzung und technischer Erforderlichkeit abgeglichen.
Recklinghausen, Dortmund, Ruhrgebiet, NRW

Angebotspositionen werden mit Fotos, Plänen, Bestand, gewünschter Nutzung und technischer Erforderlichkeit abgeglichen.
Unklare Schnittstellen, fehlende Schutzmaßnahmen, offene Dokumentation oder unvollständige Annahmen werden früh sichtbar.
Sie erhalten eine technische Einordnung, welche Rückfragen an den Anbieter sinnvoll sind und wo Nachweise fehlen.
Bei Rechnungen und Angeboten wird nicht der Vertrag ausgelegt, sondern der technische Leistungsumfang plausibilisiert: Mengen, Material, Nachträge und Wiederherstellungsweg.
Die Preise sollen vor der Kontaktaufnahme einordnen, ob eine Aktenprüfung genügt oder ob ein individueller Gutachtenumfang sinnvoller ist. Im Portal werden Kundentyp, Fachbereich, Leistungsumfang und Zahlungsweg vor der Beauftragung sichtbar zusammengeführt.
Die technische Frage wird nicht für alle Auftraggeber gleich formuliert. Entscheidend sind Unterlagenlage, Frist, Entscheidungszweck und wer das Ergebnis später nutzen muss.
Je nach Unterlagenlage und Ziel muss nicht sofort ein Vollgutachten entstehen. Der passende Umfang wird nach Fragestellung, Dringlichkeit und Beweisbedarf gewählt.
Dieses Leistungsprodukt konzentriert sich auf die fachliche Plausibilität. Es schafft eine belastbare technische Grundlage für Gespräch, Regulierung, Projektklärung oder anwaltliche Weiterbearbeitung.
Anonymisierter Musteraufbau ohne echte Kundendaten. So wird sichtbar, welche Art von Ergebnis nach Sichtung und Beauftragung entstehen kann.
Prüfbare Positionen
Mengen, Material, Leistungsumfang, Nachtrag, Reparaturweg und Dokumentation.
Einordnung
Plausibel, erklärungsbedürftig, nicht belegt oder rechtlich zu klären.
Ergebnis
Stellungnahme, Aktenprüfung oder Gutachten als Grundlage für Gespräch, Regulierung oder Streitfall.
Kritisch sind unklare Mengen, pauschale Austauschumfänge, fehlende Bestandserfassung, offene Schutzmaßnahmen und nicht belegte Nachträge.
Ja. Die technische Erforderlichkeit und Plausibilität des vorgeschlagenen Reparaturwegs kann vorab eingeordnet werden.
Fotos, Bestandspläne, Leistungsbeschreibung, Mängelliste, Prüfprotokolle und Ziel der Maßnahme helfen bei der Bewertung.
Preisverhandlung, Vertragsgestaltung, Anspruchshöhe und Vergütungsrecht sind keine technische Bewertung.