Typische Beweisfragen
War die PV-Anlage fachgerecht geplant und errichtet, liegt ein Mangel vor oder erklärt ein Schaden den Minderertrag?
Recklinghausen, Dortmund, Ruhrgebiet, NRW

War die PV-Anlage fachgerecht geplant und errichtet, liegt ein Mangel vor oder erklärt ein Schaden den Minderertrag?
Angebot, Pläne, Stringplan, Wechselrichterdaten, Monitoring, Fotos, Abnahme- und Prüfunterlagen.
Technische Feststellungen zu Ausführung, Ertrag, Dokumentation, Ursache, Mangelbezug und offenen Nachweisen.
Bei PV-Streitfällen müssen Beweisfrage, Ertragsdaten, Ausführungsbefund und Dokumentationslücken sauber zusammengeführt werden.
Die Preise sollen vor der Kontaktaufnahme einordnen, ob eine Aktenprüfung genügt oder ob ein individueller Gutachtenumfang sinnvoller ist. Im Portal werden Kundentyp, Fachbereich, Leistungsumfang und Zahlungsweg vor der Beauftragung sichtbar zusammengeführt.
Die technische Frage wird nicht für alle Auftraggeber gleich formuliert. Entscheidend sind Unterlagenlage, Frist, Entscheidungszweck und wer das Ergebnis später nutzen muss.
Je nach Unterlagenlage und Ziel muss nicht sofort ein Vollgutachten entstehen. Der passende Umfang wird nach Fragestellung, Dringlichkeit und Beweisbedarf gewählt.
Anonymisierter Musteraufbau ohne echte Kundendaten. So wird sichtbar, welche Art von Ergebnis nach Sichtung und Beauftragung entstehen kann.
Bewertet wird die technische Seite des PV-Streitfalls.
Daten
Monitoring, Wechselrichter, Stringplan, Wetterbezug, Fotos und Abnahmeunterlagen.
Methode
Aktenprüfung, Ortstermin, Messung, Vergleichsrechnung oder Dokumentationsauswertung.
Antwort
Technischer Befund, Kausalität, Prüfgrenze und offene Nachweise.
Die Frage wird auf Mangel, Ertrag, Schaden, Ausführung oder Dokumentation eingegrenzt und mit den verfügbaren Daten abgeglichen.
Stringplan, Wechselrichterdaten, Monitoring, Fotos, Angebot, Abnahme, Prüfprotokolle, Schriftverkehr und Beweisbeschluss.
Er kann bewertet werden, wenn Vergleichsdaten, Anlagendaten, Wetterbezug und plausible Zeiträume vorhanden sind.
Anspruch, Gewährleistung, Verjährung und Vertragsauslegung bleiben rechtlich zu prüfen.