BGH zu fiktiven Mängelbeseitigungskosten: Warum Kostenschätzungen im Elektrobereich belastbar sein müssen
Gerichtliche Entscheidungen zur Schadensberechnung wirken bis in technische Gutachten hinein – auch bei elektrischen Anlagen.
Der Bundesgerichtshof hat im Werkvertragsrecht die fiktive Abrechnung von Mängelbeseitigungskosten in wichtiger Weise begrenzt. Für technische Gutachten bedeutet das: Kostenschätzungen müssen besonders sauber zwischen hypothetischem Ansatz, tatsächlicher Instandsetzung und schadenbezogenem Aufwand unterscheiden. Auch wenn die rechtliche Würdigung dem Gericht obliegt, ist die technische Grundlage entscheidend.
Technische Einordnung
Im Elektrobereich sind Kostenschätzungen anspruchsvoll. Eine Unterverteilung, PV-Installation oder Ladeinfrastruktur kann nicht losgelöst von Schutzmaßnahmen, Prüfpflichten, Wiederinbetriebnahme und Dokumentation betrachtet werden. Werden ganze Baugruppen angesetzt, muss technisch begründet sein, warum Reparatur, Austausch oder Erneuerung erforderlich ist.
Was Betreiber, Versicherer und Eigentümer daraus ableiten können
Sachverständige sollten daher nicht nur Preise nennen, sondern technische Notwendigkeit, Leistungsumfang und Alternativen erklären. Das stärkt Gutachten in gerichtlichen Auseinandersetzungen und hilft Parteien, realistische Vergleichs- oder Regulierungsentscheidungen zu treffen.
Praxis-Check
- Kostenansätze immer mit technischer Notwendigkeit verbinden.
- Schadenbedingte Instandsetzung von Modernisierung trennen.
- Prüf-, Dokumentations- und Wiederinbetriebnahmekosten berücksichtigen.
- Rechtliche Bewertung dem Gericht überlassen.
Wann fachliche Unterstützung sinnvoll ist
Für Betreiber, Versicherer, Hausverwaltungen und Unternehmen kann eine unabhängige technische Einordnung den Unterschied machen: Sie trennt Vermutung von Befund, schafft eine belastbare Entscheidungsgrundlage und hilft, Reparatur, Regulierung oder gerichtliche Klärung nachvollziehbar vorzubereiten. Das Sachverständigenbüro Wilmes unterstützt hierbei mit elektrotechnischem Fachwissen für elektrische Anlagen, Photovoltaik und Ladeinfrastruktur.